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Stadt Radeberg

Untere und örtliche Straßenverkehrsbehörde

Verkehrsrechtliche Anordnung/Verkehrsraumeinschränkung

Bedeutung

Es ist generell für jede Maßnahme, die in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift, ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Radeberg zu stellen.

Der Antrag

Als Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen gilt ein Zeitraum von 10 Werktagen. Ausnahmen davon sind abschließend nur in folgenden zwei Fällen möglich:

  1. sofortiges Tätigwerden im Havariefall notwendig; Verfahren dann: sofortige telefonische Anzeige; schriftlichen Antrag umgehend nachreichen
  2. Maßnahmen, welche im Vorfeld durch Beratung und/ oder Begehung im Detail abgestimmt sind und die Baudurchführung keine davon abweichenden Maßnahmen erfordert

Der Antrag ist vom Bauleiter oder einer von ihm damit beauftragten Person zu unterzeichnen.

Ein unvollständiger Antrag kann nicht bearbeitet werden! Liegt eine Planung in Bauabschnitten vor, so ist eine Verkehrsführung bezogen auf jeden einzelnen Bauabschnitt anzugeben.

Die Verkehrsraumeinschränkung

... darf grundsätzlich erst nach Zustellung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen, da der Genehmigungsbescheid auf der Baustelle vorhanden sein muss. Verantwortlich für die Einhaltung der im Genehmigungsbescheid erteilten Auflagen und ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle ist der im Bescheid angegebene Bauleiter. Sollte sich zeigen, dass der genehmigte Zeitraum zur Beendigung der Arbeiten nicht ausreicht, ist rechtzeitig vor Beendigung der Maßnahme ein begründeter Antrag auf Verlängerung zu stellen.

Haltverbote für Umzugstransporte beantragen

Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verkehrsbehörde erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung umzusetzen ist.

Für die Nutzung des Online-Antrags müssen Sie sich bei Amt24 anmelden. Die Anmeldung kann über die BundID, über "Mein Unternehmenskonto" oder (noch) über ein Amt24-Servicekonto erfolgen. Für ein Amt24-Servicekonto können Sie sich direkt auf der Anmeldeseite kostenlos registrieren. 

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn

  • das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung des Straßenverkehrs be- und entladen werden kann.

Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

  • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
  • Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen ausweisen.

Hinweis: Fragen Sie bei der Verkehrsbehörde der Stadt Radeberg nach, ob über den Stadtwirtschaftshof kostenpflichtig Verkehrszeichen bereitgestellt werden können.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Grund für das Haltverbot
  • Ort der Sperrung
  • zu beanspruchende Fläche
  • Dauer der Sperrung
  • Übersichtsplan oder Skizze
  • ggf. Verkehrszeichenplan

Fristen

Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

Kosten (Gebühren)

Die Gebühren sind abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

Rechtsgrundlage